Beglaubigungen und beeidete schriftliche Erklärung
Gelegentlich muss eine Übersetzung beglaubigt
werden, beispielsweise für die Verwendung vor Gericht, im Ausland oder für die
Vorlage bei Ämtern und öffentlichen Institutionen. Wir können Ihnen in diesen
Fällen ein Translator’s Certificate ausstellen oder eine beeidete schriftliche
Erklärung des Übersetzers beilegen, die je nach Bedarf, entweder von einem
Rechtsanwalt oder einem Notar rechtswirksam beglaubigt ist. Ein rechtswirksames
Dokument des Auswärtigen Amtes (in Form einer Apostille) kann für beeidigte
Übersetzungen ebenfalls beigelegt werden.
Öffentliche Einrichtungen im Ausland verlangen oft, dass eine Übersetzung von einem öffentlich bestellten / ermächtigten Übersetzer angefertigt wird. Derartige Übersetzer gibt es in vielen europäischen Ländern, jedoch nicht im Vereinigten Königreich. In diesen Fällen ist eine beeidete schriftliche Erklärung des Übersetzers, wie oben ausgeführt, normalerweise ausreichend, abhängig davon für welches Land die Übersetzung benötigt wird, entweder mit oder ohne Apostille.